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Was die DSGVO für Zeiterfassung bedeutet
Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene Daten — sie verknüpfen Zeitstempel, Dauer und Projektbeschreibungen mit einzelnen Mitarbeitern. Damit greift die Datenschutz-Grundverordnung vollständig.
Die wichtigsten Grundsätze:
- Rechtsgrundlage — Arbeitgeber benötigen eine klare Grundlage für die Erhebung von Zeitdaten (gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse)
- Informationspflicht — Mitarbeiter müssen wissen, was erfasst wird, wie lange die Daten gespeichert werden und wer Zugriff hat
- Technische Schutzmaßnahmen — angemessene Sicherheit nach Artikel 32 DSGVO
- Betroffenenrechte — Auskunft, Berichtigung und Löschung müssen gewährleistet sein
Deutsche Datenschutzbehörden nehmen Mitarbeiterüberwachung besonders ernst. Tools, die über reine Zeiterfassung hinausgehen — etwa durch Screenshots oder Aktivitätstracking — geraten schnell ins Visier.
Deutsche Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
Deutschland hat über die EU-Vorgaben hinaus eigene Anforderungen geschaffen:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit
- BAG-Urteil (September 2022) — das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen müssen, nicht nur Überstunden
- Betriebsverfassungsgesetz — existiert ein Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Ausgestaltung von Zeiterfassungssystemen
Diese Pflichten erzeugen eine doppelte Compliance-Herausforderung: Arbeitszeit muss erfasst werden (Arbeitsrecht), die erfassten Daten müssen aber gleichzeitig geschützt werden (DSGVO). Der einfachste Weg ist ein Tool, das nur das gesetzlich Erforderliche erfasst — Stunden, Pausen und Projektzuordnungen — ohne Verhaltensdaten zu sammeln.
Betriebsräte reagieren besonders sensibel auf Tools, die als Leistungsüberwachung fungieren könnten. Tastaturprotokollierung, Screenshot-Erfassung oder Leerlaufzeit-Erkennung führen häufig zu formellen Einsprüchen.
Ein DSGVO-konformes Tool auswählen
Bei der Bewertung von Zeiterfassungstools für deutsche Organisationen sind folgende Faktoren entscheidend:
- Datenstandort — Server in Deutschland oder der EU machen aufwendige internationale Datentransfer-Bewertungen überflüssig
- Minimale Datenerhebung — das Tool sollte Zeiteinträge erfassen, ohne Bildschirminhalte, App-Nutzung oder Standortdaten zu sammeln
- Nachvollziehbarkeit — klares Logging, wer auf welche Daten zugegriffen hat
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — jeder SaaS-Anbieter, der Mitarbeiterdaten verarbeitet, muss einen abschließen
- Transparenz bei Unterauftragsverarbeitern — Sie sollten genau wissen, welche Dritten Ihre Daten verarbeiten
Tools, die auf Infrastruktur wie Hetzner in Deutschland gehostet werden, bieten einen praktischen Vorteil: Die Daten verlassen nie die deutsche Jurisdiktion. Das vereinfacht die DSGVO-Dokumentation und überzeugt auch vorsichtige Datenschutzbeauftragte.
Wie Teetrack die DSGVO-Compliance unterstützt
Teetrack wird auf Hetzner-Servern in Deutschland gehostet. Alle Daten unterliegen deutschem und EU-Recht.
Zentrale Compliance-Merkmale:
- Keine Mitarbeiterüberwachung — keine Screenshots, keine Tastaturprotokolle, keine Leerlauferkennung
- Deutscher Datenstandort — Hetzner-Rechenzentren in Falkenstein und Nürnberg
- Minimaler Daten-Footprint — gespeichert werden nur Zeiteinträge, Projektzuordnungen und Teamstruktur
- Datenexport — Workspace-Inhaber können alle Daten für Audits oder Auskunftsersuchen exportieren
- Kontolöschung — individuelle Nutzerdaten können beim Ausscheiden oder auf Anfrage entfernt werden
Für Organisationen mit Betriebsrat erleichtert der begrenzte Datenumfang von Teetrack die Betriebsvereinbarung — es gibt keine versteckte Überwachung, über die verhandelt werden müsste.
